
Allgemeine Geschäftsbedingungen Abenteuer-Quad



§1. Geltungsbereich

Die Buchung von Leistungen/Veranstaltungen von Abenteuer-Quad (im folgenden Veranstalter genannt) erfolgt auf Grundlage der folgenden Geschäftsbedingungen.


§2. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung bzw. einer Buchung, welche schriftlich, mündlich oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Veranstalter dem/den Teilnehmer/n, den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der jeweiligen Beschreibung, dieser Geschäftsbedingungen und aller ergänzenden Angaben, die während des Kauf- oder Buchungsprozesses mitgeteilt werden, verbindlich an.
Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung einer Bestätigung (Reservierung- / Buchungsbestätigung, Rechnung). Der Teilnehmer ist verpflichtet, die ihm zugegangene Bestätigung/Rechnung unmittelbar auf Übereinstimmung mit den von Ihm gemachten Angaben während der Bestellung zu überprüfen. Abweichungen muss der Teilnehmer unverzüglich dem Veranstalter mitteilen. Der Teilnehmer haftet für alle Verpflichtungen von/mit angemeldeten Teilnehmern aus dem Vertrag und versichert, dass diese die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Erlebnis erfüllen.


§3. Leistungen, Leistungsänderungen, Preise

Die Leistungsverpflichtung von Veranstalter ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bestätigung in Verbindung mit der für den Zeitpunkt der Bestellung gültigen Beschreibung, Details und Erläuterungen. Nebenabreden, die den Leistungsinhalt erweitern, sind nur bei schriftlicher Bestätigung durch Veranstalter verbindlich. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss organisatorisch notwendig werden, sind gestattet. Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen einen kostenlosen Rücktritt anzubieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt unberührt.
Der Veranstalter ist berechtigt den Veranstaltungsort, das Durchführungsdatum und die Uhrzeit nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Vertrages ergeben und zur Durchführung zwingend relevant sind. Der Teilnehmer wird über solche Änderungen rechtzeitig informiert. Alle Preise verstehen sich als Endpreise in Euro. Treten wir als Vermittler einzelner Reiseleistungen auf, so gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.


§4. Zahlung

Beim Kauf bzw. bei der Buchung einer Veranstaltung (Quadtour) sind 30% der Endsumme bei Auftragserteilung fällig. Restbetrag (70%) vor der Veranstaltung (Quadtour). Ohne rechtzeitige Bezahlung des vollen Tourenpreis besteht kein Anspruch mehr auf Erbringung der Leistung. Wird der Preis trotz Mahnung innerhalb gesetzlicher Frist nicht bezahlt, so kann der Veranstalter die Durchführung des Vertrages ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß §5 belasten.


§5. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

Der Teilnehmer kann bis Beginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, wird empfohlen, den Rücktritt unter Angabe des Namens schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Mit dem Zugang wird diese wirksam.
Bei Rücktritt gelten folgende Stornierungsgebühren:
ab 21 Tage vor Beginn werden die 30% Anzahlung einbehalten.
Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Eventtermins, des Ortes besteht nicht, kann aber im Einzelfall mit dem Veranstalter ausgemacht werden. Generell kann die Änderung nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages (Neubuchung) erfolgen. Der Restbetrag (Veranstaltungspreis abzüglich der Rücktritts- oder Stornokosten) wird vom Veranstalter an den Teilnehmer unbar ausgezahlt. Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die erforderlichen Teilnehmervoraussetzungen erfüllt.


§6. Rücktritt durch den Veranstalter - Aufhebung des Vertrages aus außergewöhnlichen Gründen

Der Veranstalter kann bei Nichterreichen einer in der konkreten Beschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Reservierungsbestätigung/Bestätigung angegeben oder es wird dort auf die entsprechenden Angaben in der jeweiligen Ausschreibung verwiesen (z.B. vorbehaltlich des Erreichens der Mindestteilnehmerzahl). Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Teilnehmer gegenüber die Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass sie wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt vom Veranstalter später als eine Woche vor Beginn ist aus sicherheitsrelevanten Gründen zulässig. Ein Rücktrittrecht besteht, wenn dem Veranstalter die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht zu vertretenden Umständen überschritten wird. Im Falle des Rücktritts durch den Veranstalter wird der Kaufpreis unbar an den Teilnehmer zurückgezahlt oder ein neuer Termin vereinbart. Wird das Erlebnis nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, wozu auch die Zerstörung von Fahrzeugen oder gleichwertiger Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann der Vertrag aufgehoben werden.
Für bereits erbrachte Leistungen kann der Veranstalter ein Entgelt verlangen. Ergeben sich die genannten Umstände nach Beginn, kann der Vertrag ebenfalls aufgehoben werden. Der Veranstalter hat in diesem Fall einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen. Ein weiterer Anspruch des Teilnehmers besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
Der Veranstalter kann den Vertrag nach Beginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung stört oder wenn er sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutze der anderen Teilnehmer gerechtfertigt ist oder wenn der Teilnehmer eine Teilnahmevoraussetzung nicht erfüllt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den gesamten Erlebnispreis. Der Veranstalter muss sich aber den Wert ersparter Aufwendungen anrechnen lassen.


§7. Ausfall

Sofern bei einer Veranstaltung ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Einrichtung oder die Beteiligung einer bestimmten Person zum Inhalt der Beschreibung gehört und dieses Fahrzeug, technische Einrichtung oder Person am Tag der Teilnahme am Erlebnis nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen entsprechenden Ersatz zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Durchführung des Erlebnisses, auch kurzfristig, abzusagen. Im Falle des Ausfalles wird der bereits gezahlte Preis an den Teilnehmer zurückgezahlt oder ein neuer Termin vereinbart.


§8. Haftung

Die Haftung von Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Schadensersatzhaftung bei der Verletzung wesentlicher Pflichten für den Fall leichter Fahrlässigkeit und der Anwendbarkeit von Reisevertragsrecht ist auf den dreifachen Erlebnispreis und auf typische und vorhersehbaren Schäden begrenzt, bei der Verletzung von Nebenpflichten ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
Alle Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr nach ihrer Entstehung. Dies gilt nicht wegen unerlaubter Handlung. Auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als Schadensfolge der Tod oder ein Körper- oder Gesundheitsschaden eingetreten ist. Soweit die Haftung von Veranstalter ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Veranstalter.
Für Schäden die Sie sich oder anderen zufügen sind Sie selbst verantwortlich. Alle Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Risiken verbundenen Unternehmungen, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr und handeln freiwillig.
Der Teilnehmer/Benutzer haftet für alle Schäden an den von ihm benutzten Fahrzeugen und Einrichtungen. Es besteht eine Teilkasko Versicherung mit 500 Euro Selbstbeteiligung. Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Tourenguides nicht gänzlich ausgeschlossen werden können.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Weißungen des Guides nicht Folge geleistet wird oder wegen Nichtbeachtung der STVO.
Der Genuss von Alkohol sowie die Einnahmen die zu Bewusstseins-störungen, das Reaktions-/Sehvermögen und das allgemeine Verhalten beeinträchtigen, sind in unmittelbarem Bezug zu und während der Dauer der Veranstaltung verboten.
Der Teilnehmer handelt freiwillig und in eigener Verantwortung. Ein entsprechender Haftungsausschluss ist vor Ort zu unterzeichnen.


§9. Gutschein

Der Gutschein berechtigt Sie oder die von Ihnen angegebene Person zur Einlösung. Es gelten dafür der im Gutschein/Rechnung vorgesehene Preis und die bei der Buchung ersichtlichen Bedingungen. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum bzw. Erwerb. Der Gutschein ist gültig, wenn wie in §4 eingegangen ist. Der angebotene Preis für den Gutschein ist bindend. Die Versandkostenpauschale für Gutscheine beträgt 2,50 Euro. Die Zusendung des Gutscheins erfolgt erst nach Eingang der Zahlung bei Abenteuer-Quad innerhalb der nächsten 14 Werktage. Die Lieferfrist ist unverbindlich. Ist ein Termin für die Tour vereinbart und erscheint der Teilnehmer nicht, verfällt der Gutschein ersatzlos.


§10. Fotos und Video

Der Teilnehmer überträgt alle Rechte von den gemachten Fotos oder Videos zu Werbezwecken (Internet u. a.) an den Veranstalter Abenteuer-Quad.


§11. Rechtswahl und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Veranstalter findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Der Teilnehmer kann dem Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.


§12. Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmungen eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmungen des Vertrages EDV - mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechen dem ÖDSG geschützt.


Abenteuer-Quad

Schönherr Christian, Schönherr Harald, Wohlgenannt Andreas
Prof. Giemsa-Weg 1
A-6633 Biberwier
Tel./Fax 05673/2546
E-Mail: team(at)abenteuer-quad(dot)at
Gerichtsstand Reutte
UID-Nr.: ATU63046000
Bankverbindung: Hypo Tirol Bank; BLZ: 57 000; KontoNr.: 190 191 660
Stand: 12/2007
